§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der TwinOne AG, An der Gehespitz 100, 63263 Neu-Isenburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 58860 (nachfolgend „TwinOne" oder „Anbieter"), und ihren Kunden über die Erbringung der nachfolgend beschriebenen Leistungen. (2) Ausschließlich Unternehmer: TwinOne erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. (3) Vertragsdokumente und Vorrang: Das jeweilige Angebot der TwinOne AG (nachfolgend „Angebot") regelt Leistungsumfang, Preise und Laufzeit im Einzelfall; diese AGB sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) sind Anlagen des Angebots. Das angenommene Angebot und der AVV gehen diesen AGB im Konfliktfall vor. (4) Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn TwinOne ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) TwinOne bietet folgende Leistungen an, einzeln oder in Kombination: a) Paket „Digitaler Gebäude-Zwilling" (Werk-/Dienstvertrag) — Paket P1: Hochpräzise 3D-Vor-Ort-Erfassung der Immobilie mittels professioneller Scanning-Technologie (LiDAR/Photogrammetrie; aktuell u. a. Matterport und/oder NavVis; TwinOne ist berechtigt, gleichwertige Technologien einzusetzen). Umfasst je nach vereinbartem Umfang: virtueller 360°-Rundgang, CAD-Planerstellung (maßstabsgetreue Grundrisse), Flächenmanagement & Dokumentation (Raum- und Zustandsdaten, Flächen in Anlehnung an gängige Standards wie DIN 277) sowie Bereitstellung der Punktwolke und des verarbeiteten 3D-Modells. b) Paket „BIM-Modellierung" (Werkvertrag, optional) — Paket P2: Überführung der Bestandsdaten in ein intelligentes Gebäudemodell: Fachmodell Architektur (ARC), Fachmodell Technische Gebäudeausrüstung (TGA) sowie Übergabe im .ifc-Format (und ggf. im nativen Format). c) Plattform-Nutzung (SaaS / Mietvertrag): Bereitstellung der twin-estate-Plattform als browserbasierte Software-as-a-Service-Lösung, bestehend aus: - Virtuellem Datenraum (VDR): Zugangskontrollierte Dokumentenablage für Immobilientransaktionen mit granularen Zugriffsrechten und Audit-Log - 3D Digitalem Zwilling: Begehbares, millimetergenaues Gebäudemodell im Browser - Digitalem Raumbuch: Raum- und Zustandsdokumentation mit Flächen, Ausstattung und Mängeln Inklusive Hosting der erfassten Daten auf EU-Servern, regelmäßige Updates und technischer Support. (2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. (3) Nicht geschuldet sind: rechtliche, steuerliche oder bautechnische Beratung, Erstellung amtlicher Bestandsdokumente, Vermessungsleistungen im Sinne der HOAI, Bewertungs- oder Gutachtertätigkeit. (4) Scan-Technologie: TwinOne ist berechtigt, für die Leistungserbringung nach Paket P1 gleichwertige Scanning-Technologien und -Geräte einzusetzen. Die Gleichwertigkeit bestimmt sich nach der vereinbarten Genauigkeit und dem Ausgabeformat. Ein Anspruch auf eine bestimmte Geräte-Marke oder Software-Version besteht nicht, sofern das Ergebnis den vereinbarten Spezifikationen entspricht.
§ 3 Vertragsschluss, Angebote, Preise
(1) Veröffentlichungen auf https://twin-estate.com sowie Demo-Termine sind freibleibende Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum). (2) Ein Vertrag kommt zustande durch Angebot von TwinOne und entsprechende Annahme durch den Kunden in Textform (z. B. E-Mail, unterzeichnetes Angebot). (3) Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. (4) Reisekosten: Reise- und Fahrtkosten für Vor-Ort-Termine (Paket P1) werden gesondert ausgewiesen und nach Aufwand oder — sofern im Angebot ausgewiesen — als Pauschale berechnet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Zugänge bereit, insbesondere: - vollständige Objektadresse und Objektbezeichnung - vorhandene Lage- und Grundrisspläne (sofern vorhanden) - gesicherten Zutritt zum Objekt während der vereinbarten Scan-Zeitfenster - eine benannte Ansprechperson mit Entscheidungskompetenz vor Ort - bei Plattform-Nutzung: korrekte Stammdaten und Verwaltung der eigenen Nutzerkonten (2) Zugänglichkeit: Der Kunde gewährleistet, dass das Objekt zum vereinbarten Termin betretbar, ausreichend beleuchtet und von Hindernissen befreit ist, die die Scan-Qualität wesentlich beeinträchtigen würden. Mehrkosten oder Verzögerungen aufgrund unzureichender Vorbereitung trägt der Kunde. (3) Berechtigungen: Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, das Objekt scannen und die Daten verarbeiten zu lassen. (4) Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten verantwortlich. Bei Verdacht auf Missbrauch hat der Kunde TwinOne unverzüglich zu informieren.
§ 5 Leistungsfristen, Verzug
(1) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als „verbindlich" bezeichnet wurden. (2) Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden, höhere Gewalt oder sonstige nicht von TwinOne zu vertretende Umstände verlängern die Leistungsfristen entsprechend; TwinOne wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren. (3) Höhere Gewalt im Sinne dieser AGB umfasst insbesondere Naturereignisse, Krieg, Streiks, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Cyberattacken auf öffentliche Infrastruktur sowie den Ausfall überregionaler Telekommunikations- oder Stromnetze.
§ 6 Abnahme (Done-for-You-Service, Werkleistungen)
(1) Soweit Werkleistungen geschuldet sind (P1, P2), erfolgt die Abnahme nach Abschluss der jeweiligen Leistung. TwinOne stellt die Ergebnisse über die Plattform oder per gesonderter Übergabe bereit und fordert den Kunden zur Abnahme auf. (2) Abnahmefiktion: Erhebt der Kunde innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung keine schriftlichen, konkreten und nachvollziehbar begründeten Mängel, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). (3) Wesentliche Mängel sind binnen der 14-Tage-Frist in Textform zu rügen. Geringfügige Abweichungen, die die Tauglichkeit nicht erheblich beeinträchtigen, hindern die Abnahme nicht.
§ 7 Plattform-Nutzung (SaaS)
(1) Nutzungsrecht: TwinOne räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang ein. Eine Unterlizenzierung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TwinOne nicht gestattet. (2) Verfügbarkeit (SLA): Zielverfügbarkeit 98,0 % im Jahresdurchschnitt (24/7), gemessen am Hosting-Standort. Ausgenommen sind: - angekündigte Wartungsfenster (max. 4 Stunden/Monat, möglichst außerhalb 08:00–18:00 Uhr MEZ an Werktagen) - Ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder Störungen Dritter (insb. Hosting-Provider, Internet-Infrastruktur) Bei Unterschreitung von 95 % Verfügbarkeit im Jahresdurchschnitt steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. (3) Leistungsänderungen: TwinOne ist berechtigt, den Funktionsumfang der Plattform fortzuentwickeln, zu ändern oder einzelne Funktionen einzustellen, sofern die Kernleistung (VDR, 3D-Digitalzwilling, Raumbuch) in ihren wesentlichen Merkmalen erhalten bleibt. Wesentliche Funktionseinschränkungen werden dem Kunden mindestens 8 Wochen im Voraus in Textform angekündigt. Bei wesentlicher Beeinträchtigung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. (4) Datenrückgabe: Bei Vertragsende stellt TwinOne dem Kunden die in der Plattform gespeicherten Inhalte für 30 Tage in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z. B. JSON, PDF, IFC) zum Download bereit. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten unwiderruflich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf Wunsch des Kunden kann eine kostenpflichtige Verlängerung der Exportfrist vereinbart werden. (5) Rechte an eingestellten Inhalten: Der Kunde versichert, dass die in die Plattform eingestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und keine rechtswidrigen Inhalte umfassen. Für Verstöße haftet der Kunde und stellt TwinOne frei. (6) API-Nutzung: Soweit TwinOne eine API bereitstellt, ist deren Nutzung auf den vertraglich vereinbarten Umfang begrenzt. Automatisierter, exzessiver Datenabruf, der den Betrieb der Plattform beeinträchtigt, ist untersagt.
§ 8 Vergütung, Zahlungsbedingungen
(1) Zahlungsziel: 14 Kalendertage nach Rechnungsdatum, ohne Abzug, soweit nicht anders vereinbart. (2) Zahlungsweise: Banküberweisung oder SEPA-Lastschrift (Mandatserteilung erforderlich). (3) Verzug: Nach Ablauf des Zahlungsziels gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Es fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB) an. (4) Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. (5) Subscription-Modell: Die vereinbarte Jahresrate ist jeweils zu Beginn des Vertragsjahres fällig. Eine Up-front-Pauschale ist bei Vertragsschluss fällig, sofern im Angebot ausgewiesen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte an Datenmodellen
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung der jeweils geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche von TwinOne erstellten Daten- und Modellergebnisse (insbesondere 3D-Modelle, Punktwolken, Raumbuch-Datensätze, Plattform-Auswertungen) im wirtschaftlichen Verfügungsbereich von TwinOne. Ein Export oder eine Weitergabe an Dritte vor vollständiger Zahlung ist ausgeschlossen. (2) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, unbefristetes, übertragbares Nutzungsrecht an den vertragsgemäß übergebenen Datenmodell-Ergebnissen für die vereinbarten Zwecke. Eine darüber hinausgehende kommerzielle Weiterverwertung an Dritte (insbesondere Weiterverkauf der Rohdaten oder des Modells) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. (3) Bei Subscription-Verträgen gilt das Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags; nach Vertragsende verbleiben die exportierten Daten beim Kunden gemäß § 7 Abs. 4.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten oder nach den Umständen erkennbar vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte offenzulegen und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu nutzen. (2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertrags und 5 Jahre nach dessen Beendigung fort. (3) Ausnahmen: Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass eine Partei dagegen verstoßen hat; Informationen, die der empfangenden Partei vor Abschluss des Vertrags rechtmäßig bekannt waren; Informationen, die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen (mit vorheriger Benachrichtigung der anderen Partei, soweit rechtlich zulässig).
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch TwinOne im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung richtet sich nach der Datenschutzerklärung von TwinOne (abrufbar unter https://twin-estate.com/privacy-policy/). (2) Im Plattform-Verhältnis ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO; TwinOne ist Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO für personenbezogene Daten, die der Kunde in die Plattform eingestellt hat. (3) Vor Beginn der produktiven Plattformnutzung schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. TwinOne stellt einen Muster-AVV bereit; dieser kann als Anlage zum Angebot unterzeichnet oder separat abgeschlossen werden. Ohne wirksamen AVV darf der Kunde keine personenbezogenen Daten in die Plattform einstellen. (4) Hosting erfolgt ausschließlich innerhalb der Europäischen Union.
§ 12 Gewährleistung
(1) Werkleistungen (P1, P2, 3D-Modell): TwinOne haftet für die vertragsgemäße Erstellung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. TwinOne hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung). Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten. (2) Plattform-Leistungen: Diese sind mietrechtlich geschuldet (§§ 535 ff. BGB). TwinOne behebt Mängel im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit (§ 7 Abs. 2). Eine Haftung für unerhebliche Beeinträchtigungen ist ausgeschlossen. (3) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen. § 377 HGB bleibt für Kaufleute unberührt.
§ 13 Haftung
(1) TwinOne haftet unbeschränkt für: - Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit - Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz - arglistig verschwiegene Mängel - ausdrücklich übernommene Garantien (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TwinOne nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. (3) Im Fall von Abs. (2) ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf den zweifachen Wert der jährlichen Netto-Vergütung des betreffenden Vertrages, insgesamt jedoch höchstens 100.000 € pro Schadensfall und 250.000 € pro Vertragsjahr. (4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist im Rahmen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. (5) Datenverlust: Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Der Kunde ist verpflichtet, eigene Sicherungskopien regelmäßig zu erstellen. (6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TwinOne.
§ 14 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (§ 5 Abs. 3), die TwinOne die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Dauert die Störung länger als 60 Kalendertage fort, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
§ 15 Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Werkverträge (Done-for-You-Service) enden mit Abnahme und vollständiger Zahlung. (2) SaaS-Verträge / Subscription: Mindestlaufzeit gemäß Angebot (regelmäßig 12, 36, 48 oder 60 Monate). Automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate, sofern nicht 3 Monate vor Ablauf in Textform gekündigt. Außerordentliches Kündigungsrecht besteht bei: - wesentlicher Vertragsverletzung trotz angemessener Fristsetzung (mindestens 14 Tage) - Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei - Unterschreitung der Zielverfügbarkeit gemäß § 7 Abs. 2 - wesentlicher Funktionseinschränkung gemäß § 7 Abs. 3 (3) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 16 Änderungen dieser AGB
(1) TwinOne ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für bestehende Verträge zu ändern, soweit dies aus sachlichem Grund erforderlich ist (z. B. Gesetzesänderungen, höchstrichterliche Rechtsprechung, technische Weiterentwicklung der Plattform, Sicherheitserfordernisse) und die Änderung die vertragliche Balance nicht wesentlich zu Lasten des Kunden verschiebt. (2) Änderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) angekündigt. (3) Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die neuen AGB als angenommen. TwinOne weist den Kunden in der Änderungsmitteilung auf diesen Mechanismus und die Widerspruchsfolge ausdrücklich hin. (4) Bei Widerspruch des Kunden besteht der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin fort; TwinOne steht in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Offenbach am Main, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. TwinOne ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. (3) Textform: Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel. (4) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. (5) Abtretungsverbot: Eine Abtretung von Rechten aus dem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von TwinOne; dies gilt nicht für Konzernunternehmen des Kunden im Sinne des § 15 AktG.
Anhang: Hinweis zum Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Gemäß § 11 Abs. 3 dieser AGB ist vor Aufnahme der produktiven Plattformnutzung ein AVV nach Art. 28 DSGVO abzuschließen. TwinOne stellt ein standardisiertes AVV-Muster bereit. Wenden Sie sich hierzu an: it@twin-estate.com