§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der TwinOne AG, An der Gehespitz 100, 63263 Neu-Isenburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 58860 (nachfolgend „TwinOne“ oder „Anbieter“), und ihren Kunden über die Erbringung der nachfolgend beschriebenen Leistungen. (2) Ausschließlich Unternehmer: TwinOne erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. (3) Vorrang individueller Vereinbarungen: Order Form, Service Agreement oder AVV gehen diesen AGB im Konfliktfall vor. (4) Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn TwinOne ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) TwinOne bietet folgende Leistungen an, einzeln oder in Kombination: a) Done-for-You-Service (Werkvertrag) — Paket P1: Vor-Ort-Erfassung einer Immobilie mittels professioneller Scanning-Technologie. Liefergegenstand: Punktwolke, verarbeitetes 3D-Modell sowie ggf. erstellter Grundriss. b) Digitales Raumbuch & Grundriss — Paket P2: Erstellung einer strukturierten Raum- und Zustandsdokumentation auf Basis der Scan-Daten, mit Flächen, Ausstattungsmerkmalen und Mängelerfassung. c) Plattform-Nutzung (SaaS / Mietvertrag): Bereitstellung der twin-estate-Plattform als browserbasierte Software-as-a-Service-Lösung, bestehend aus Virtuellem Datenraum (VDR), 3D Digitalem Zwilling und Digitalem Raumbuch. Inklusive Hosting auf EU-Servern, regelmäßige Updates und technischer Support. (2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Order Form. (3) Nicht geschuldet sind: rechtliche, steuerliche oder bautechnische Beratung, Erstellung amtlicher Bestandsdokumente, Vermessungsleistungen im Sinne der HOAI, Bewertungs- oder Gutachtertätigkeit. (4) Scan-Technologie: TwinOne ist berechtigt, für die Leistungserbringung gleichwertige Scanning-Technologien einzusetzen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Geräte-Marke oder Software-Version besteht nicht, sofern das Ergebnis den vereinbarten Spezifikationen entspricht.
§ 3 Vertragsschluss, Angebote, Preise
(1) Veröffentlichungen auf https://twin-estate.com sowie Demo-Termine sind freibleibende Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum). (2) Ein Vertrag kommt zustande durch Angebot von TwinOne und entsprechende Annahme durch den Kunden in Textform (z. B. E-Mail, signiertes Order Form). (3) Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. (4) Reisekosten: Reise- und Fahrtkosten für Vor-Ort-Termine (Paket P1) werden gesondert ausgewiesen und nach Aufwand oder als Pauschale berechnet. (5) Preisanpassungen bei Dauerschuldverhältnissen: TwinOne ist berechtigt, die Vergütung mit dreimonatiger Ankündigungsfrist zum nächsten Verlängerungszeitraum anzupassen, höchstens um den prozentualen Anstieg des Verbraucherpreisindex (VPI) der Bundesrepublik Deutschland zuzüglich höchstens 3 Prozentpunkten. Bei einer Erhöhung von mehr als 5 % steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Zugänge bereit, insbesondere vollständige Objektadresse und Objektbezeichnung, vorhandene Lage- und Grundrisspläne, gesicherten Zutritt zum Objekt während der vereinbarten Scan-Zeitfenster, eine benannte Ansprechperson mit Entscheidungskompetenz vor Ort sowie bei Plattform-Nutzung korrekte Stammdaten und Verwaltung der eigenen Nutzerkonten. (2) Zugänglichkeit: Der Kunde gewährleistet, dass das Objekt zum vereinbarten Termin betretbar, ausreichend beleuchtet und von Hindernissen befreit ist. Mehrkosten oder Verzögerungen aufgrund unzureichender Vorbereitung trägt der Kunde. (3) Berechtigungen und Einwilligungen Dritter: Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, das Objekt scannen und die Daten verarbeiten zu lassen. Er hat sicherzustellen, dass Personen, die während der Scan-Aufnahme erfasst werden könnten, vorab informiert werden oder ihre Einwilligung erteilt haben. Der Kunde stellt TwinOne von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. (4) Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten verantwortlich. Bei Verdacht auf Missbrauch hat der Kunde TwinOne unverzüglich zu informieren.
§ 5 Leistungsfristen, Verzug
(1) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet wurden. (2) Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden, höhere Gewalt oder sonstige nicht von TwinOne zu vertretende Umstände verlängern die Leistungsfristen entsprechend; TwinOne wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren. (3) Höhere Gewalt im Sinne dieser AGB umfasst insbesondere Naturereignisse, Krieg, Streiks, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Cyberattacken auf öffentliche Infrastruktur sowie den Ausfall überregionaler Telekommunikations- oder Stromnetze.
§ 6 Abnahme (Done-for-You-Service, Werkleistungen)
(1) Soweit Werkleistungen geschuldet sind (P1, P2), erfolgt die Abnahme nach Abschluss der jeweiligen Leistung. TwinOne stellt die Ergebnisse über die Plattform oder per gesonderter Übergabe bereit und fordert den Kunden zur Abnahme auf. (2) Abnahmefiktion: Erhebt der Kunde innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung keine schriftlichen, konkreten und nachvollziehbar begründeten Mängel, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). (3) Wesentliche Mängel sind binnen der 14-Tage-Frist in Textform zu rügen. Geringfügige Abweichungen, die die Tauglichkeit nicht erheblich beeinträchtigen, hindern die Abnahme nicht.
§ 7 Plattform-Nutzung (SaaS)
(1) Nutzungsrecht: TwinOne räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang ein. Eine Unterlizenzierung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet. (2) Verfügbarkeit (SLA): Zielverfügbarkeit 98,0 % im Jahresdurchschnitt (24/7). Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster (max. 4 Stunden/Monat) und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt. Bei Unterschreitung von 95 % Verfügbarkeit im Jahresdurchschnitt steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. (3) Leistungsänderungen: TwinOne ist berechtigt, den Funktionsumfang fortzuentwickeln. Wesentliche Funktionseinschränkungen werden mindestens 8 Wochen im Voraus angekündigt. Bei wesentlicher Beeinträchtigung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. (4) Datenrückgabe: Bei Vertragsende stellt TwinOne dem Kunden die gespeicherten Inhalte für 30 Tage in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z. B. JSON, PDF, IFC) zum Download bereit. Nach Ablauf werden die Daten unwiderruflich gelöscht. (5) Rechte an eingestellten Inhalten: Der Kunde versichert, dass die eingestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Für Verstöße haftet der Kunde und stellt TwinOne frei. (6) API-Nutzung: Automatisierter, exzessiver Datenabruf, der den Betrieb der Plattform beeinträchtigt, ist untersagt.
§ 8 Vergütung, Zahlungsbedingungen
(1) Zahlungsziel: 14 Kalendertage nach Rechnungsdatum, ohne Abzug, soweit nicht anders vereinbart. (2) Zahlungsweise: Banküberweisung oder SEPA-Lastschrift (Mandatserteilung erforderlich). (3) Verzug: Nach Ablauf des Zahlungsziels gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Es fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB) an. (4) Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. (5) Subscription-Modell: Die vereinbarte Jahresrate ist jeweils zu Beginn des Vertragsjahres fällig. Eine Up-front-Pauschale ist bei Vertragsschluss fällig, sofern im Angebot ausgewiesen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte an Datenmodellen
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung der jeweils geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche von TwinOne erstellten Daten- und Modellergebnisse (insbesondere 3D-Modelle, Punktwolken, Raumbuch-Datensätze, Plattform-Auswertungen) im wirtschaftlichen Verfügungsbereich von TwinOne. Ein Export oder eine Weitergabe an Dritte vor vollständiger Zahlung ist ausgeschlossen. (2) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, unbefristetes, übertragbares Nutzungsrecht an den vertragsgemäß übergebenen Datenmodell-Ergebnissen für die vereinbarten Zwecke. Eine darüber hinausgehende kommerzielle Weiterverwertung an Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. (3) Bei Subscription-Verträgen gilt das Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten oder nach den Umständen erkennbar vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte offenzulegen und nur für die Zwecke der Vertragsrfüllung zu nutzen. (2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertrags und 5 Jahre nach dessen Beendigung fort. (3) Ausnahmen: Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden; Informationen, die der empfangenden Partei vor Abschluss des Vertrags rechtmäßig bekannt waren; Informationen, die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch TwinOne im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung richtet sich nach der Datenschutzerklärung von TwinOne (abrufbar unter https://twin-estate.com/privacy-policy/). (2) Im Plattform-Verhältnis ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO; TwinOne ist Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO für personenbezogene Daten, die der Kunde in die Plattform eingestellt hat. (3) Vor Beginn der produktiven Plattformnutzung schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. TwinOne stellt einen Muster-AVV bereit (abrufbar unter https://twin-estate.com/avv/). Ohne wirksamen AVV darf der Kunde keine personenbezogenen Daten in die Plattform einstellen. (4) Hosting erfolgt ausschließlich innerhalb der Europäischen Union (Microsoft Azure, Rechenzentrum Frankfurt am Main, Deutschland). (5) Scanning-Datenschutz: Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass vor oder während der Scan-Aufnahme alle datenschutzrechtlichen Anforderungen in Bezug auf erfasste Personen erfüllt sind (vgl. § 4 Abs. 3).
§ 12 Gewährleistung
(1) Werkleistungen (P1, P2, 3D-Modell): TwinOne haftet für die vertragsgemäße Erstellung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. TwinOne hat das Recht zur Nacherfüllung. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten. (2) Plattform-Leistungen: Diese sind mietrechtlich geschuldet (§§ 535 ff. BGB). TwinOne behebt Mängel im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit (§ 7 Abs. 2). Eine Haftung für unerhebliche Beeinträchtigungen ist ausgeschlossen. (3) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen. § 377 HGB bleibt für Kaufleute unberührt.
§ 13 Haftung
(1) TwinOne haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, arglistig verschwiegene Mängel und ausdrücklich übernommene Garantien. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TwinOne nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). (3) Im Fall von Abs. (2) ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf den zweifachen Wert der jährlichen Netto-Vergütung des betreffenden Vertrages, insgesamt jedoch höchstens 100.000 € pro Schadensfall und 250.000 € pro Vertragsjahr. (4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist im Rahmen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. (5) Datenverlust: Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Der Kunde ist verpflichtet, eigene Sicherungskopien regelmäßig zu erstellen. (6) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TwinOne.
§ 14 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (§ 5 Abs. 3), die TwinOne die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Dauert die Störung länger als 60 Kalendertage fort, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
§ 15 Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Werkverträge (Done-for-You-Service) enden mit Abnahme und vollständiger Zahlung. (2) SaaS-Verträge / Subscription: Mindestlaufzeit gemäß Order Form (regelmäßig 12, 36, 48 oder 60 Monate). Automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate, sofern nicht 3 Monate vor Ablauf in Textform gekündigt. Außerordentliches Kündigungsrecht besteht bei wesentlicher Vertragsverletzung trotz angemessener Fristsetzung (mindestens 14 Tage), bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, bei Unterschreitung der Zielverfügbarkeit gemäß § 7 Abs. 2, bei Preiserhöhung > 5 % gemäß § 3 Abs. 5 sowie bei wesentlicher Funktionseinschränkung gemäß § 7 Abs. 3. (3) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 16 Änderungen dieser AGB
(1) TwinOne ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für bestehende Verträge zu ändern, soweit dies aus sachlichem Grund erforderlich ist (z. B. Gesetzänderungen, höchstrichterliche Rechtsprechung, technische Weiterentwicklung der Plattform) und die Änderung die vertragliche Balance nicht wesentlich zu Lasten des Kunden verschiebt. (2) Änderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. (3) Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die neuen AGB als angenommen. TwinOne weist den Kunden in der Änderungsmitteilung auf diesen Mechanismus ausdrücklich hin. (4) Bei Widerspruch des Kunden besteht der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin fort; TwinOne steht in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Offenbach am Main, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. TwinOne ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. (3) Textform: Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel. (4) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. (5) Abtretungsverbot: Eine Abtretung von Rechten aus dem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von TwinOne; dies gilt nicht für Konzernunternehmen des Kunden im Sinne des § 15 AktG.